Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Aufnahmekapazität
- rewis.io
Zulassung zum höheren Fachsemester - Humanmedizin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Aufnahmekapazität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.10.2015 - M 3 E 15.18173
- VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 26.08.2013 - 7 CE 13.10242
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
Denn - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16;… B. v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10355 u.a - juris Rn. 10) - sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester einzelne beurlaubte Studierende aus den Bestandszahlen der eingeschriebenen Studierenden deshalb nicht "herauszurechnen", weil diese Studierenden auch während ihrer Beurlaubung immatrikuliert (eingeschrieben) bleiben.b) Die zwischen dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der LMU im Jahr 2011 getroffene "Zielvereinbarung zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge" und der im Jahr 2012 hierzu vereinbarte "Nachtrag" (vgl. hierzu bereits BayVGH, B. v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 10 ff.) diente in den Jahren 2011 bis 2013 (letztmals zum Wintersemester 2013/2014) der vorübergehenden Erhöhung der Zulassungszahlen im Studiengang Humanmedizin (Vorklinik).
- VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758
LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.). - VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084
LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zielvereinbarung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
Ausgehend von der Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2013/2014 (= 843 Studienanfänger) hat die LMU infolge der Zielvereinbarung damit 63 Studienanfänger zusätzlich aufgenommen (vgl. hierzu z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u. a. - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10355
LMU München; Humanmedizin; Sommersemester 2013; Zulassung zum höheren …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
Denn - wie der Senat bereits entschieden hat (…vgl. z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16; B. v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10355 u.a - juris Rn. 10) - sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester einzelne beurlaubte Studierende aus den Bestandszahlen der eingeschriebenen Studierenden deshalb nicht "herauszurechnen", weil diese Studierenden auch während ihrer Beurlaubung immatrikuliert (eingeschrieben) bleiben.
- VG Regensburg, 16.03.2022 - RO 1 E HV 21.10031
Studiengang, Humanmedizin, Medizin, Zulassungszahl, Fachsemester, …
Sie entlasten das Lehrangebot der Hochschule nicht dauerhaft, sondern fragen nach Ende einer (regelmäßig zwei Semester nicht überschreitenden) Beurlaubung (Art. 48 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG) dieses Lehrangebot weiterhin nach (BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris). - VG München, 27.04.2020 - M 3 E 19.18104
Zulassung zum Studium der Humanmedizin
Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn. 9). - VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18291
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang - …
Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B. v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn 9).
- VG München, 24.02.2021 - M 3 E 20.18154
Zulassung zum Studiengang Tiermedizin
Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn. 9). - VG München, 07.12.2020 - M 3 E 20.18034
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 1. Studienabschnitt, LMU München im SS …
Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn. 9). - VG München, 29.05.2018 - M 3 E 17.18289
Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin
Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B. v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn 9). - VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18296
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang - …
Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B. v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn 9).