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   VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417   

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https://dejure.org/2016,9168
VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417 (https://dejure.org/2016,9168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2016 - 7 CE 15.10417 (https://dejure.org/2016,9168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2016 - 7 CE 15.10417 (https://dejure.org/2016,9168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Aufnahmekapazität

  • rewis.io

    Zulassung zum höheren Fachsemester - Humanmedizin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausschöpfung der Aufnahmekapazität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.08.2013 - 7 CE 13.10242

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2012/2013; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
    Denn - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16; B. v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10355 u.a - juris Rn. 10) - sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester einzelne beurlaubte Studierende aus den Bestandszahlen der eingeschriebenen Studierenden deshalb nicht "herauszurechnen", weil diese Studierenden auch während ihrer Beurlaubung immatrikuliert (eingeschrieben) bleiben.

    b) Die zwischen dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und der LMU im Jahr 2011 getroffene "Zielvereinbarung zur vorübergehenden Erhöhung der Studienanfängerzahlen Humanmedizin für die Absolventen der doppelten Abiturjahrgänge" und der im Jahr 2012 hierzu vereinbarte "Nachtrag" (vgl. hierzu bereits BayVGH, B. v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 10 ff.) diente in den Jahren 2011 bis 2013 (letztmals zum Wintersemester 2013/2014) der vorübergehenden Erhöhung der Zulassungszahlen im Studiengang Humanmedizin (Vorklinik).

  • VGH Bayern, 27.09.2011 - 7 CE 11.10758

    LMU München; Tiermedizin; Sommersemester 2011; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei vorrangig dem Gesetzgeber (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 27.9.2011 - 7 CE 11.10758 u. a. - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 26.08.2014 - 7 CE 14.10084

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zielvereinbarung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
    Ausgehend von der Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2013/2014 (= 843 Studienanfänger) hat die LMU infolge der Zielvereinbarung damit 63 Studienanfänger zusätzlich aufgenommen (vgl. hierzu z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2014 - 7 CE 14.10084 u. a. - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10355

    LMU München; Humanmedizin; Sommersemester 2013; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 15.10417
    Denn - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 26.8.2013 - 7 CE 13.10242 - juris Rn. 16; B. v. 28.10.2013 - 7 CE 13.10355 u.a - juris Rn. 10) - sind bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester einzelne beurlaubte Studierende aus den Bestandszahlen der eingeschriebenen Studierenden deshalb nicht "herauszurechnen", weil diese Studierenden auch während ihrer Beurlaubung immatrikuliert (eingeschrieben) bleiben.
  • VG Regensburg, 16.03.2022 - RO 1 E HV 21.10031

    Studiengang, Humanmedizin, Medizin, Zulassungszahl, Fachsemester,

    Sie entlasten das Lehrangebot der Hochschule nicht dauerhaft, sondern fragen nach Ende einer (regelmäßig zwei Semester nicht überschreitenden) Beurlaubung (Art. 48 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG) dieses Lehrangebot weiterhin nach (BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris).
  • VG München, 27.04.2020 - M 3 E 19.18104

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn. 9).
  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18291

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang -

    Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B. v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn 9).
  • VG München, 24.02.2021 - M 3 E 20.18154

    Zulassung zum Studiengang Tiermedizin

    Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn. 9).
  • VG München, 07.12.2020 - M 3 E 20.18034

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 1. Studienabschnitt, LMU München im SS

    Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn. 9).
  • VG München, 29.05.2018 - M 3 E 17.18289

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin

    Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B. v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn 9).
  • VG München, 19.04.2018 - M 3 E 17.18296

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang -

    Denn diese Studierenden entlasten das Lehrangebot der Universität nicht dauerhaft, weil sie nach dem Ende ihrer Beurlaubung dieses wieder in Anspruch nehmen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B. v. 21.4.2016 - 7 CE 15.10417 - juris Rn 9).
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